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   FG Hessen, 25.02.2003 - 11 K 1474-1475/02, 11 K 1474/02, 11 K 1475/02   

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https://dejure.org/2003,24105
FG Hessen, 25.02.2003 - 11 K 1474-1475/02, 11 K 1474/02, 11 K 1475/02 (https://dejure.org/2003,24105)
FG Hessen, Entscheidung vom 25.02.2003 - 11 K 1474-1475/02, 11 K 1474/02, 11 K 1475/02 (https://dejure.org/2003,24105)
FG Hessen, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - 11 K 1474-1475/02, 11 K 1474/02, 11 K 1475/02 (https://dejure.org/2003,24105)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinreichende Konkretisierung der Verpflichtungen zur Bildung von Rückstellungen im Hinblick auf ungewisse öffentlich-rechtliche Verpflichtungen; Rückforderungsanspruch der kassenärztlichen Vereinigung gegen einen angeschlossenen Arzt als öffentlich-rechtliche Forderung; ...

  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Konkretisierung der Verpflichtungen zur Bildung von Rückstellungen im Hinblick auf ungewisse öffentlich-rechtliche Verpflichtungen; Rückforderungsanspruch der kassenärztlichen Vereinigung gegen einen angeschlossenen Arzt als öffentlich-rechtliche Forderung; ...

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückstellung; öffentlich-rechtliche Verpflichtung; Kassenärztliche Vereinigung; Arzt; Rückforderungsanspruch - Rückstellungen wegen unberechtigter Honorarforderungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückstellungen wegen unberechtigter Honorarforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1152
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.10.1993 - VIII R 14/92

    Zu den Voraussetzungen der Bildung einer Rückstellung für die

    Auszug aus FG Hessen, 25.02.2003 - 11 K 1474/02
    Diese Grundsätze gelten auch für Verpflichtungen, die sich aus dem öffentlichen Recht ergeben, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Geld- oder Sachleistungsverpflichtung handelt (vgl. Urteil des BFH vom 19.10.1993 - VIII R 14/92 in BStBl II 1993, 891).

    Ungewisse öffentlich-rechtliche Verpflichtungen müssen nach der Rechtsprechung des BFH darüber hinaus hinreichend konkretisiert sein, sei es durch eine Verfügung der zuständigen Behörde, die ein bestimmtes Handeln vorsieht, sei es unmittelbar durch das Gesetz selbst, wenn dieses in sachlicher Hinsicht ein inhaltlich genau bestimmtes Handeln vorsieht (vgl. Urteil des BFH vom 19.10.1993 - VIII R 14/92 a.a.O.).

    Der BFH formuliert dies dahingehend, dass bei öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen die verpflichtungsbegründenden Tatsachen der Fachbehörde bekannt sein müssen bzw. deren Aufdeckung unmittelbar bevorsteht (sog. aufdeckungsorientierte Maßnahmen; vgl. dazu eingehend BFH vom 19.10.1993 - VIII R 14/92, a.a.O. sowie bezogen auf Rückstellungen für Mehrsteuern nach BP zuletzt BFH-Urteil vom 27.11.2001 - VIII R 36/00 in BStBl II 2002, 731 f.).

  • BFH, 19.08.2002 - VIII R 30/01

    Rückstellung für Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

    Auszug aus FG Hessen, 25.02.2003 - 11 K 1474/02
    Für ungewisse Verbindlichkeiten sind Rückstellungen zu bilden (§ 5 Abs. 1 EStG i.V.m. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB ; ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. zuletzt BFH-Urteil vom 19.08.2002 - VIII R 30/01 in FR 2003).
  • BFH, 27.11.2001 - VIII R 36/00

    Entstehung des nach § 17 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungsverlustes

    Auszug aus FG Hessen, 25.02.2003 - 11 K 1474/02
    Der BFH formuliert dies dahingehend, dass bei öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen die verpflichtungsbegründenden Tatsachen der Fachbehörde bekannt sein müssen bzw. deren Aufdeckung unmittelbar bevorsteht (sog. aufdeckungsorientierte Maßnahmen; vgl. dazu eingehend BFH vom 19.10.1993 - VIII R 14/92, a.a.O. sowie bezogen auf Rückstellungen für Mehrsteuern nach BP zuletzt BFH-Urteil vom 27.11.2001 - VIII R 36/00 in BStBl II 2002, 731 f.).
  • BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 5/00 R

    Laborarzt - Versandkostenpauschale - Transport von Laboruntersuchungsmaterial -

    Auszug aus FG Hessen, 25.02.2003 - 11 K 1474/02
    Dem stehe auch nicht entgegen, dass später sowohl das LSG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 02.12.1999 - L 5 Ka 59/97) als auch das BSG (Urteil vom 31.01.2001 - B 6 Ka 5/00 R) der Auffassung des SG Mainz nicht gefolgt seien.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 02.12.1999 - L 5 Ka 59/97
    Auszug aus FG Hessen, 25.02.2003 - 11 K 1474/02
    Dem stehe auch nicht entgegen, dass später sowohl das LSG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 02.12.1999 - L 5 Ka 59/97) als auch das BSG (Urteil vom 31.01.2001 - B 6 Ka 5/00 R) der Auffassung des SG Mainz nicht gefolgt seien.
  • SG Mainz, 08.10.1997 - S 1 Ka 160/97
    Auszug aus FG Hessen, 25.02.2003 - 11 K 1474/02
    Auf Befragen des Finanzamtes verwies er auf ein Urteil des Sozialgerichts ( SG ) Mainz vom 08.10.1997 (S 1 Ka 160/97).
  • BFH, 19.10.2005 - XI R 64/04

    Verbindlichkeitsrückstellung: Wahrscheinlichkeit des Bestehens der

    Die Entscheidung ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1152.
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